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Relevante Fälle
Fall: Marienkäfer am Kiez
Fall: Friesischer Dachschaden
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Werkvertrag
2. Mangel, § 633 II, III BGB
3. Maßgeblicher Zeitpunkt
Der Mangel muss zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen haben, also grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme, § 644 BGB.
4. Voraussetzungen der jeweiligen Schadensersatznorm
Es gelten die allgemeinen Regeln, §§ 280 ff. BGB.
Beachte: Entbehrlichkeit der Fristsetzung in den Fällen des § 636 BGB
5. Kein Ausschluss
Vertraglich. Beachte: Kein Berufung auf Ausschluss bei Arglist, § 639 BGB.
Vorbehaltslose Abnahme trotz Kenntnis des Mangels, § 640 II BGB.
II. Anspruch nicht erloschen
III. Anspruch durchsetzbar
Verjährung, § 634a BGB
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.