Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB

1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2

Prüfungsschema: Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB

 

I. Anspruch entstanden

1. Wirksamer Werkvertrag

2. Mangel, § 633 II, III BGB

3. Maßgeblicher Zeitpunkt

  • Der Mangel muss zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen haben, also grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme, § 644 BGB.

4. Voraussetzungen der jeweiligen Schadensersatznorm

  • Es gelten die allgemeinen Regeln, §§ 280 ff. BGB.
  • Beachte: Entbehrlichkeit der Fristsetzung in den Fällen des § 636 BGB

5. Kein Ausschluss

  • Vertraglich. Beachte: Kein Berufung auf Ausschluss bei Arglist, § 639 BGB.
  •  Vorbehaltslose Abnahme trotz Kenntnis des Mangels, § 640 II BGB.

II. Anspruch nicht erloschen

III. Anspruch durchsetzbar

  • Verjährung, § 634a BGB