#Deliktsrecht

Trennung von Herrchen und Frauchen

Dass im Falle einer Trennung Gerichte entscheiden müssen, wo das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder leben werden, ist nichts Neues. Bei den entsprechenden Entscheidungen steht das Kindeswohl im Fokus und die Eltern streiten häufig darüber, wer sich besser um das Kind kümmern kann. Hier hatte das AG Marburg bei einer Trennung aber zu entscheiden, wo der gemeinsam angeschaffte Hund leben soll. Welche Rechtsgrundlagen und Maßstäbe hat das Gericht hierfür herangezogen?

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BGH zum Ersatz des Differenzschadens bei unzulässiger Abschalteinrichtung

Der Dieselskandal zieht weiter seine Kreise. Um Abgasnormen zu erfüllen, haben Hersteller in der Vergangenheit unzulässige Einrichtungen eingebaut. Den Erwerbern drohten Stilllegungen oder kostenintensive Umrüstungsarbeiten. Kann der Erwerber eines solchen Pkw von dem Hersteller insofern Schadensersatz verlangen?

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BGH zu c.i.c. bei Immobilienkauf

Drei Tage vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss – ohne die Käuferin darauf gesondert hinzuweisen – stellte die Verkäuferin Unterlagen in einen Datenraum ein, woraus sich ergab, dass auf die Käuferin zukünftig erhebliche weitere Kosten zukommen würden. Kann die Käuferin nun von der Verkäuferin Schadensersatz wegen c.i.c. (culpa in contrahendo = Verschulden bei Vertragsverhandlungen) verlangen?

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Störerhaftung: OLG Frankfurt zu Prüfpflichten von Plattformbetreibern

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast muss im Internet immer wieder Hass und Hetze erfahren und wird insbesondere auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram in Posts beleidigt oder in Form von Memes falsch zitiert. Nun hat sie in einem Streit um die Löschung eines solchen Falschzitates gegen den Facebook-Betreiber Meta einen Erfolg erzielt und sieht hierin auch ein weitreichendes Signal im Kampf gegen Hate Speech.

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LG Köln zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Glätteunfalls

Über winterliches Wetter scheiden sich die Geister. Ob geschlossene Schneedecken nun für Winter-Wonderland-Stimmung sorgt oder den Wunsch nach einem Urlaub in der Sonne weckt – mit dem Schnee kommt für Anlieger und Grundstückseigentümer die zusätzliche Arbeit des Streuens und Schneeschippens, um eine unbeschadete Fortbewegung zu ermöglichen. Da sich viele nicht stundenlang mit dieser Tätigkeit auseinandersetzen wollen, gibt es praktischerweise Fachunternehmen, die sich der Sache gegen Bezahlung annehmen. Wenn man nun teures Geld für ein solches Fachunternehmen zahlt, darf man sich bei plötzlichem Frost aber auch zurücklehnen. Oder etwa doch nicht?

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