Crash auf Bahnübergang – wer haftet?
Auf Deutschlands Straßen und Schienen ist man nicht immer sicher. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Zug aufgrund eines Versagens der Bahnübergangssicherungsanlagen, so haftet in der Regel allein der Bahnbetreiber. Dafür spricht das Urteil des OLG Celle, aus dem hervorgeht, dass der Betreiber einer Eisenbahnanlage die Pflicht hat, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen zu gewährleisten.
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