Achtung!
Du hast JavaScript deaktiviert. Dies kann dazu führen, dass die Seite nicht vollständig benutzbar ist!
Toggle navigation
Lexikon
Urteilsticker
Examensreport
Blog
Login
Anmelden
Mein Kurs
Exkurse
Übersicht
Stats
(PDF)
Relevante Fälle
Fall: Peets Pizzaservice
Fall: Sicher ist sicher
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: Sicherungsmöglichkeiten des Gläubigers (Überblick)
I. Schuldrechtliche Sicherungsmöglichkeiten
Bei den schuldrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten kommt ein weiterer Schuldner hinzu.
1. Bürgschaft, §§ 765 ff. BGB
Der Bürge haftet nach akzessorisch und nachrangig im Verhältnis zum Hauptschuldner.
2. Schuldbeitritt, §§ 241 I, 311 I BGB
Der Beitretende haftet gleichrangig neben dem Hauptschuldner als Gesamtschuldner.
Voraussetzung: Gesteigerter Haftungswille.
3. Garantievertrag, §§ 241 I, 311 I BGB
Der Garant übernimmt eine verschuldensunabhängige Haftung für den Eintritt oder das Ausbleiben eines bestimmten Umstandes.
II. Dingliche Sicherungsmöglichkeiten
1. An beweglichen Sachen
Eigentumsvorbehalt, §§ 929 S. 1, 158 I BGB
Sicherungsübereignung, §§ 929 S. 1, 930 BGB
Pfandrecht, §§ 1204 ff. BGB
2. An unbeweglichen Sachen
Hypothek, §§ 1113 ff. BGB
Grundschuld, §§ 1191 ff. BGG
3. An Rechten
(Sicherungs-)Abtretung, § 398 BGB
Pfandrecht, § 1273 BGB
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.