Sachbeschädigung, § 303 StGB

1. Examen/SR/BT 1

Prüfungschema: Sachbeschädigung, § 303 StGB

 

I. Tatbestand

1. Fremde Sache

2. Tathandlung

a) Beschädigen

  • Beschädigen ist jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung.
  • Beispiel: Zerkratzen des Autolacks mit einem Schlüssel; Luft aus dem Autoreifen lassen.

b) Zerstören

  • Zerstören liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache vollständig aufgehoben wird.

c) Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 II StGB

  • Beispiel: Graffiti.

3. Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

  • Insbesondere: Einwilligung

III. Schuld

IV. Strafe

  • Strafantrag, § 303c StGB