Sachbeschädigung, § 303 StGB
1. Examen/SR/BT 1
Prüfungschema: Sachbeschädigung, § 303 StGB
I. Tatbestand
1. Fremde Sache
2. Tathandlung
a) Beschädigen
- Beschädigen ist jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung.
- Beispiel: Zerkratzen des Autolacks mit einem Schlüssel; Luft aus dem Autoreifen lassen.
b) Zerstören
- Zerstören liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache vollständig aufgehoben wird.
c) Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 II StGB
- Beispiel: Graffiti.
3. Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
- Insbesondere: Einwilligung
III. Schuld
IV. Strafe
- Strafantrag, § 303c StGB