Problem - Kunstbegriff

Problem – Kunstbegriff

Im Rahmen der Kunstfreiheit stellt sich der Kunstbegriff als Problem. Denn fraglich ist, was Kunst genau bedeutet.

I. Formelle Theorie

Nach der formellen Theorie ist der Kunstbegriff so zu verstehen, dass Kunst alles sei, was einer bestimmten Kunstform zuzuordnen sei. Beispiele: Malerei, Bildhauerei, Theater. Kunst sei im Wesentlichen Formsprache. Man nehme Kunst als solche wahr, weil eine bestimmte Form präsentiert werde. Hieran müsse sich der Kunstbegriff orientieren. Im Übrigen sind auch Mischformen und Weiterentwicklungen erfasst.

II. Materielle Theorie

Nach der materiellen Theorie umfasst der Kunstbegriff alles, was Ausdruck der freien schöpferischen Gestaltung des Künstlers sei. Hier wird in der Sache beurteilt, ob in dem Werk ein gestalterisches Element enthalten ist.

III. Lehre von der Drittanerkennung

Nach der Lehre von der Drittanerkennung erfasst der Kunstbegriff all das, was ein Sachverständiger als Kunst bezeichnen würde. Dieser Kunstbegriff ist für die Klausurwirklichkeit jedoch unbrauchbar.

IV. Offener Kunstbegriff (h.M.)

Die herrschende Meinung vertritt einen offenen bzw. weiten Kunstbegriff. Nach diesem Kunstbegriff ist alles erfasst, was der Interpretation zugänglich sei. Dieser Kunstbegriff ist denkbar weit. Als Argument für diesen offenen Kunstbegriff wird die Vermeidung von staatlichem Kunstrichtertum angeführt. Es solle vermieden werden, dass der Staat zwischen guter und schlechter Kunst unterscheide oder gar von entarteter Kunst spreche. Auf diesen weiten Kunstbegriff könne eine Korrektur in der Verhältnismäßigkeit folgen.

 

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