Örtliche Zuständigkeit, §§ 12 ff. ZPO
1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungsschema: Örtliche Zuständigkeit, §§ 12 ff. ZPO
I. Ausschließlicher Gerichtsstand
- Beispiel: Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand, § 24 ZPO
- Rügeloses Einlassen gem. § 39 ZPO und Gerichtsstandsvereinbarung gem. §§ 38, 40 ZPO nicht möglich.
II. Gerichtsstandsvereinbarung, §§ 38, 40 ZPO
III. Besonderer Gerichtsstand
- Beispiel: Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 ZPO; Unerlaubte Handlungen, § 32 ZPO
IV. Allgemeiner Gerichtsstand
- Wohnsitz des Beklagten, §§ 12, 13 ZPO bzw. § 17 ZPO
- Beachte: Zwischen den besonderen und allgemeinen Gerichtsständen besteht ein Wahlrecht nach § 35 ZPO. Bei beiden ist eine rügelose Einlassung nach § 39 ZPO möglich.