Örtliche Zuständigkeit, §§ 12 ff. ZPO

1. Examen/ZR/ZPO I

Prüfungsschema: Örtliche Zuständigkeit, §§ 12 ff. ZPO

 

I. Ausschließlicher Gerichtsstand  

  • Beispiel: Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand, § 24 ZPO
  • Rügeloses Einlassen gem. § 39 ZPO und Gerichtsstandsvereinbarung gem. §§ 38, 40 ZPO nicht möglich.

II. Gerichtsstandsvereinbarung, §§ 38, 40 ZPO

III. Besonderer Gerichtsstand

  • Beispiel: Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 ZPO; Unerlaubte Handlungen, § 32 ZPO

IV. Allgemeiner Gerichtsstand

  • Wohnsitz des Beklagten, §§ 12, 13 ZPO bzw. § 17 ZPO
  • Beachte: Zwischen den besonderen und allgemeinen Gerichtsständen besteht ein Wahlrecht nach § 35 ZPO. Bei beiden ist eine rügelose Einlassung nach § 39 ZPO möglich.