Inhalt eines Testaments
1. Examen/ZR/Erbrecht
Prüfungsschema: Inhalt eines Testaments
I. Bestimmung der Erben
- Vollerbe, § 1937 BGB
- Enterbung, § 1938 BGB
- Ersatzerbe, §§ 2096 ff. BGB: Für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt wegfällt, wird ein anderer als Erbe eingesetzt.
- Vor-/Nacherbe, §§ 2100 ff. BGB: Der Erblasser setzt einen Erben in der Weise ein, dass dieser erst Erbe wird, nachdem ein anderer Erbe geworden ist.
II. Sonstige Bestimmungen
- Vermächtnis, §§ 1939, 2147, 2174 BGB. Ein Vermächtnisnehmer hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch aus § 2174 BGB gegen die Erbengemeinschaft.
- Sonderfall: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB, d.h. der Vermächtnisnehmer ist zugleich auch Teil der Erbengemeinschaft.
- Auseinandersetzung des Nachlasses, §§ 2042 ff. BGB (insbesondere Teilungsanordnung, § 2048 BGB)
- Testamentsvollstreckung, §§ 2197 ff. BGB
- Pflichtteilsentziehung, §§ 2333 ff. BGB
- Auflagen, §§ 1940, 2192 ff. BGB: Die Bestimmung, dass die Erben nach dem Ableben des Erblassers auf eine bestimmte Weise mit dem Erbe verfahren sollen.
- Bedingungen, § 2074 ff. BGB
Beachte:
- Auslegung nach dem subjektiven Willen des Erblassers, § 133 BGB (nicht: objektiver Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB)