Fehlerhafte Gesellschaft
1. Examen/ZR/Gesellschaftsrecht
Prüfungsschema: Fehlerhafte Gesellschaft
I. Herleitung
- Rückabwicklung einer in Vollzug gesetzten, aber unwirksamen GbR über §§ 812 ff. BGB nicht praktikabel.
II. Voraussetzungen
1. Natürliche Willenseinigung
- Die Beteiligten müssen sich der Sache nach einig gewesen sein, wenn auch im Übrigen die Einigung nicht wirksam ist.
2. Fehlerhaftigkeit
- Beispiel: Gesetzesverstoß, § 134 BGB
3. In Vollzug setzen der Gesellschaft
- Ein In-Vollzug-Setzen liegt immer dann vor, wenn Rechtsbeziehungen zu Dritten aufgenommen werden.
4. Keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen
- Beispiel: Minderjährigenschutz
III. Rechtsfolge
- Die fehlerhafte Gesellschaft wird wie eine wirksame Gesellschaft behandelt.
- Beachte: Jederzeitige Beendigung durch „Lossagung“ möglich.