Fehlerhafte Gesellschaft

1. Examen/ZR/Gesellschaftsrecht

Prüfungsschema: Fehlerhafte Gesellschaft

 

I. Herleitung

  • Rückabwicklung einer in Vollzug gesetzten, aber unwirksamen GbR über §§ 812 ff. BGB nicht praktikabel.

II. Voraussetzungen

1. Natürliche Willenseinigung

  • Die Beteiligten müssen sich der Sache nach einig gewesen sein, wenn auch im Übrigen die Einigung nicht wirksam ist.

2. Fehlerhaftigkeit

  • Beispiel: Gesetzesverstoß, § 134 BGB

3. In Vollzug setzen der Gesellschaft

  • Ein In-Vollzug-Setzen liegt immer dann vor, wenn Rechtsbeziehungen zu Dritten aufgenommen werden.

4. Keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen

  • Beispiel: Minderjährigenschutz

III. Rechtsfolge

  • Die fehlerhafte Gesellschaft wird wie eine wirksame Gesellschaft behandelt.
  • Beachte: Jederzeitige Beendigung durch „Lossagung“ möglich.

                                  

 

 

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