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Fall: Die süße Susi
1. Examen/ZR/Gesellschaftsrecht
Prüfungsschema: Fehlerhafte Gesellschaft
I. Herleitung
Rückabwicklung einer in Vollzug gesetzten, aber unwirksamen GbR über §§ 812 ff. BGB nicht praktikabel.
II. Voraussetzungen
1. Natürliche Willenseinigung
Die Beteiligten müssen sich der Sache nach einig gewesen sein, wenn auch im Übrigen die Einigung nicht wirksam ist.
2. Fehlerhaftigkeit
Beispiel: Gesetzesverstoß, § 134 BGB
3. In Vollzug setzen der Gesellschaft
Ein In-Vollzug-Setzen liegt immer dann vor, wenn Rechtsbeziehungen zu Dritten aufgenommen werden.
4. Keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen
Beispiel: Minderjährigenschutz
III. Rechtsfolge
Die fehlerhafte Gesellschaft wird wie eine wirksame Gesellschaft behandelt.
Beachte: Jederzeitige Beendigung durch „Lossagung“ möglich.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.