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Fall: Motor hin, Motor her
1. Examen/ZR/Sachenrecht 1
Prüfungsschema: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, §§ 929 ff. BGB (Überblick)
I. § 929 S. 1 BGB
Übereignung mittels Übergabe
Korrespondierender Gutglaubenstatbestand: § 932 I 1 BGB
II. § 929 S. 2 BGB
Übereignung kurzer Hand (
Traditio brevi manu
)
Übergabe entbehrlich, wenn sich die Sache schon im Besitz des Erwerbers befindet.
Korrespondierender Gutglaubenstatbestand: § 932 I 2 BGB
III. § 929, 930 BGB
Übereignung durch Übergabesurrogat: Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses i.S.v. § 868 BGB. Beispiel: Leihe, § 598 BGB.
Insbesondere: Sicherungsübereignung
Korrespondierender Gutglaubenstatbestand: § 933 BGB
IV. §§ 929, 931 BGB
Übereignung durch Übergabesurrogat: Abtretung eines Herausgabeanspruchs, § 398 BGB.
Beispiel: Herausgabeanspruch nach Beendigung der Leihzeit, § 604 BGB.
Korrespondierender Gutglaubenstatbestand: § 934 BGB
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.