Aufbau einer Straftat

1. Examen/SR/AT I

Prüfungsschema: Aufbau einer Straftat

 

I. Tatbestand

1. Erfolg

  • Beispiele: Tod bei Tötungsdelikten; körperliche Misshandlung bei den Körperverletzungsdelikten.

2. Handlung

  • Handlung ist jedes menschliche, körperliche, vom Willen getragene oder von diesem beherrschbare Verhalten.

3. Kausalität

  • Jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Äquivalenztheorie).

4. Objektive Zurechnung

  • Die objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr schafft und diese sich in typischer Weise im Erfolg niederschlägt.

5. Vorsatz

  • Vorsatz ist das Wissen und Wollen im Hinblick auf die Verwirklichung sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale.
  • Problem: Abgrenzung bedingter Vorsatz/bewusste Fahrlässigkeit
  • Beachte: Irrtum

 6. Sonstige subjektive Merkmale

  • Beispiele: Zueignungsabsicht bei Diebstahl, § 242 StGB; Habgier bei Mord, § 211 StGB.

 7. Tatbestandsannex

  • Objektive Bedingung der Strafbarkeit. Beispiel: §§ 113 III, 231 StGB
  • Tatbestandsverschiebung, § 28 II StGB

II. Rechtswidrigkeit

  • Rechtfertigungsgründe prüfen.
  • Beispiele: Notwehr, § 32 StGB; rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

III. Schuld

1. Schuldausschließungsgründe

  • Schuldausschließungsgründe bestehen, wenn der Täter von vornherein keine Schuld auf sich laden kann.
  • Beispiele: Fehlendes Unrechtsbewusstsein, § 17 StGB; Schuldunfähigkeit, § 20 StGB.

2. Entschuldigungsgründe

  • Entschuldigungsgründe setzen voraus, dass der Täter grundsätzlich Schuld auf sich laden kann, aber im Nachhinein entschuldigt wird.
  • Beispiele: Notwehrexzess, § 33; entschuldigender Notstand, 35 StGB.

IV. Strafe

  • Strafausschließungsgründe. Beispiel: Strafvereitelung, §§ 258 V, VI StGB
  • Strafaufhebungsgründe. Beispiele: Rücktritt, § 24 StGB; tätige Reue, § 306e StGB
  • Strafzumessungsgründe. Beispiel: Regelbeispiele, §§ 243, 263 III StGB
  • Strafverfolgungsvoraussetzungen. Beispiele: Strafantrag, §§ 247, 248a StGB