Aufbau einer Straftat
1. Examen/SR/AT I
Prüfungsschema: Aufbau einer Straftat
I. Tatbestand
1. Erfolg
- Beispiele: Tod bei Tötungsdelikten; körperliche Misshandlung bei den Körperverletzungsdelikten.
2. Handlung
- Handlung ist jedes menschliche, körperliche, vom Willen getragene oder von diesem beherrschbare Verhalten.
3. Kausalität
- Jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Äquivalenztheorie).
4. Objektive Zurechnung
- Die objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr schafft und diese sich in typischer Weise im Erfolg niederschlägt.
5. Vorsatz
- Vorsatz ist das Wissen und Wollen im Hinblick auf die Verwirklichung sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale.
- Problem: Abgrenzung bedingter Vorsatz/bewusste Fahrlässigkeit
- Beachte: Irrtum
6. Sonstige subjektive Merkmale
- Beispiele: Zueignungsabsicht bei Diebstahl, § 242 StGB; Habgier bei Mord, § 211 StGB.
7. Tatbestandsannex
- Objektive Bedingung der Strafbarkeit. Beispiel: §§ 113 III, 231 StGB
- Tatbestandsverschiebung, § 28 II StGB
II. Rechtswidrigkeit
- Rechtfertigungsgründe prüfen.
- Beispiele: Notwehr, § 32 StGB; rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
III. Schuld
1. Schuldausschließungsgründe
- Schuldausschließungsgründe bestehen, wenn der Täter von vornherein keine Schuld auf sich laden kann.
- Beispiele: Fehlendes Unrechtsbewusstsein, § 17 StGB; Schuldunfähigkeit, § 20 StGB.
2. Entschuldigungsgründe
- Entschuldigungsgründe setzen voraus, dass der Täter grundsätzlich Schuld auf sich laden kann, aber im Nachhinein entschuldigt wird.
- Beispiele: Notwehrexzess, § 33; entschuldigender Notstand, 35 StGB.
IV. Strafe
- Strafausschließungsgründe. Beispiel: Strafvereitelung, §§ 258 V, VI StGB
- Strafaufhebungsgründe. Beispiele: Rücktritt, § 24 StGB; tätige Reue, § 306e StGB
- Strafzumessungsgründe. Beispiel: Regelbeispiele, §§ 243, 263 III StGB
- Strafverfolgungsvoraussetzungen. Beispiele: Strafantrag, §§ 247, 248a StGB