Zusicherung, § 38 VwVfG

1. Examen/ÖR/Verwaltungsrecht AT

Prüfungsschema: Zusicherung, § 38 VwVfG

 

I. Vorliegen einer Zusicherung, § 38 I 1 VwVfG

  • Zusage, später einen bestimmten VA zu erlassen oder zu unterlassen
  • Abgrenzung zur bloßen Auskunft: Bei der Auskunft fehlt der Rechtsbindungswille.
  • Abgrenzung zur Teilgenehmigung: Teilgenehmigung ist bereits der endgültige VA.
  • Abgrenzung zum öffentlichrechtlichen Vertrag: ÖR Vertrag ist zweiseitig.
  • Abgrenzung zur Zusage: Die Zusage ist die Ankündigung eines späteren Realakts.

II. Wirksamkeit der Zusicherung

1. Zuständigkeit und Form, § 38 I 1 VwVfG

2. Beteiligung, § 38 I 2 VwVfG

  • Beachte: Ein Verstoß gegen § 38 I 2 VwVfG führt nicht zur Unwirksamkeit der Zusicherung; Arg.: Umkehrschluss aus § 38 II VwVfG

3. Keine Nichtigkeit, §§ 38 II, 44 VwVfG

4. Keine Aufhebung, §§ 38 II, 48, 49 VwVfG

  • Beachte: Die Aufhebung der Zusicherung kann auch konkludent durch Versagung des zugesicherten VA erteilt werden.

5. Kein Wegfall der Bindungswirkung, § 38 III VwVfG

  • Lex specialis gegenüber §§ 38 II, 49 II 1 Nr. 3 und 4 VwVfG

 

 

Konstellationen:

I. Die Behörde sichert einen VA zu

  • Verpflichtungsklage auf Erlass des zugesicherten VA, § 42 I 2. Fall VwGO
  • Prüfung eines Anspruchs aus Zusicherung, ggf. neben anderen Anspruchsgrundlagen, in der Begründetheit

II. Die Behörde sichert das Unterlassen eines VA zu

  • Anfechtungsklage gegen den dann dennoch erlassenen VA
  • Prüfung der Zusicherung in der Rechtsfolge bei Ermessen

 

 

 

Relevante Fälle