Zulässigkeit der Revision (Überblick)
Überblick - Zulässigkeit der Revision
In diesem Exkurs wird die Zulässigkeit der Revision in einem Überblick dargestellt. Die Zulässigkeit der Revision wird in fünf Schritten geprüft: Statthaftigkeit, Berechtigung, Beschwer, Revisionseinlegung und die ordnungsgemäße Begründung.
I. Statthaftigkeit
Im Rahmen der Statthaftigkeit geht es um die Frage, ob die Revision das richtige Rechtsmittel ist.
II. Berechtigung
Die Berechtigung wird in die persönliche und die sachliche Berechtigung unterteilt.
1. Persönliche Berechtigung
Die persönliche Berechtigung betrifft die Frage, welche Personen revisionsberechtigt sind, also wer die Revision einlegen kann.
2. Sachliche Berechtigung
Die sachliche Berechtigung kann auch in einem gesonderten Prüfungspunkt erörtert werden. In der sachlichen Berechtigung geht es darum, ob überhaupt noch Revision eingelegt werden kann. Dies ist beispielsweise in den Fällen des Verzichts oder der Rücknahme nicht mehr möglich.
III. Beschwer
Beschwer bedeutet Betroffenheit in seinen Rechten.
IV. Ordnungsgemäße Einlegung
Ferner ist die Revision ordnungsgemäß einzulegen. Zu denken ist hierbei an die Form, Frist und den richtigen Adressaten.
V. Ordnungsgemäße Begründung
Zuletzt muss die Revision auch ordnungsgemäß begründet werden. Auch die Begründung hat in der richtigen Form, innerhalb der vorgesehenen Frist an den richtigen Adressaten zu erfolgen. Zudem hat sie einen entsprechenden Antrag zu enthalten.