Widerklage Tatbestand und Entscheidungsgründe

3) Widerklage – Tatbestand und Entscheidungsgründe

Auch im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen gibt es Abweichungen vom normalen Aufbau.

I. Tatbestand

Im Tatbestand gilt allerdings weiterhin als oberste Maxime die Verständlichkeit.

Du kannst dich aber an zwei Aufbautypen orientieren.

1. Einheitlicher Aufbau von Klage und Widerklage

Grundsätzlich solltest du Klage und Widerklage in einem einheitlichen Tatbestand wie folgt darstellen:

  • Einleitungssatz („Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage über …“)

  • Unstreitiger Vortrag

  • zur Klage

  • zur Widerklage

  • Streitiger Klägervortrag zur Klage

  • ggfs. Prozessgeschichte

  • Anträge zur Klage

  • Klageantrag

  • Klagabweisungsantrag

  • Anträge zur Widerklage

  • Widerklageantrag

  • Widerklageabweisungsantrag

  • Streitiger Beklagtenvortrag

  • zur Klage

  • zur Widerklage

  • ggfs. streitiger Klägervortrag zur Widerklage (Replik)

  • ggfs. Prozessgeschichte

2. Getrennter Aufbau

Ein getrennter Aufbau bietet sich nur dann an, wenn Klage- und Widerklageforderung in keinem Zusammenhang stehen

  • Einleitungssatz („Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage über …)

  • Unstreitiger Vortrag zur Klage

  • Streitiger Klägervortrag zur Klage

  • ggfs. Prozessgeschichte

  • Klageantrag

  • Klageabweisungsantrag

  • Streitiger Beklagtenvortrag zur Klage

  • Unstreitiger Vortrag zur Widerklage

  • Streitiger Beklagtenvortrag zur Widerklage

  • ggfs. Prozessgeschichte

  • Widerklageantrag

  • Widerklageabweisungsantrag

  • Streitiger Klägervortrag zur Widerklage

  • ggfs. Prozessgeschichte

II. Entscheidungsgründe

  • Einheitlicher Obersatz

„Klage und Widerklage sind zulässig, aber unbegründet.“

„Die zulässige Klage ist begründet. Die Widerklage ist zulässig, aber unbegründet“

  • I. Zulässigkeit
  1. Klage (wenn problematisch)

  2. Widerklage

  • (örtliche) Zuständigkeit

  • ggf. Konnexität

  • II. Begründetheit

  1. Klage

  2. Widerklage

  • III. Nebenentscheidungen

oder

  • I. Klage
  1. Zulässigkeit (wenn problematisch)

  2. Begründetheit

  • II. Widerklage
  1. Zulässigkeit (s.o.)

  2. Begründetheit

  • III. Nebenentscheidungen

Ausnahmsweise kann auch die Begründetheit der Widerklage vor derjenigen der Klage dargestellt werden, wenn es dem besseren Verständnis der Entscheidungsgründe dient. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Konstellation, dass der Kläger eine negative Feststellungsklage erhebt und der Beklagte mit der Widerklage den vom Kläger negierten Anspruch verfolgt.