Widerklage (Behandlung im Urteil - gemeinsamer Aufbau)

Aufbau der Prüfung - Widerklage (Behandlung im Urteil – gemeinsamer Aufbau)

In diesem Exkurs wird die Widerklage im Urteil bei einem gemeinsamen Aufbau dargestellt. Der gemeinsame Aufbau wird dann verwendet, wenn Klage und Widerklage auf einem gemeinsamen Lebenssachverhalt beruhen. Die grundsätzliche Struktur des Urteils (Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Nebenentscheidungen, Unterschriften) ändert sich dabei nicht. Allerdings sind innerhalb der einzelnen Punkte Anpassungen vorzunehmen.

I. Rubrum

Im Rubrum ändern sich wie beim getrennten Aufbau die Parteibezeichnungen. Diese lauten dann „- Kläger und Widerbeklagter -“ und „- Beklagter und Widerkläger -“.

II. Tenor

Auch im Tenor ergeben sich Änderungen. Wie beim getrennten Aufbau wird der Hauptsachetenor getrennt nach Klage und Widerklage aufgebaut. Kostenentscheidung und der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergehen hingegen  nach den üblichen Regeln.

III. Tatbestand

An den Tenor schließt sich der Tatbestand an. Hierbei ist zu beachten, dass Klage und Widerklage gemeinsam dargestellt werden. Der Aufbau gliedert sich wie folgt: Einleitungssatz bezüglich Klage und Widerklage, Unstreitiges zu Klage und Widerklage, Streitiger Klägervortrag zu Klage und Widerklage, antragsbezogene Prozessgeschichte zu Klage und Widerklage, Anträge zu Klage und Widerklage (Antrag des Klägers zur Klage, Antrag des Beklagten zur Klage, Widerklageantrag des Beklagten, Antrag des Klägers zur Widerklage), streitiger Beklagtenvortrag zu Klage und Widerklage, und große Prozessgeschichte.

IV. Entscheidungsgründe

Die Entscheidungsgründe und die Nebenentscheidungen werden dann ebenso dargestellt wie beim getrennten Aufbau.

V. Nebenentscheidungen

VI. Unterschrift(en)

Das Urteil schließt zuletzt mit den Unterschriften ab. Der Unterschied zwischen dem gemeinsamen und getrennten Aufbau von Klage und Widerklage im Urteil konzentriert sich auf den Tatbestand.

 

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