Vollständige einseitige Erledigungserklärung

1. Examen/ZR/ZPO I

Prüfungsschema: Vollständige einseitige Erledigungserklärung

 

I. Auslegung der Erklärung als einseitige Erledigungserklärung

  • Vorliegen einer einseitigen Erledigungserklärung
  • Wirksamkeit der Erklärung: Vorliegen der Prozesshandlungsvoraussetzungen; beachte ggf. §§ 91a I, 78 III ZPO.

II. Zulässigkeit der Klageänderung

  • Einseitige Erledigungserklärung ist eine stets zulässige Klageänderung in eine Feststellungsklage nach § 264 Nr. 2 ZPO.

III. Zulässigkeit der Klage (Feststellungsklage)

  • Allgemeine Prozessvoraussetzungen
  • Besondere Prozessvoraussetzung: Feststellungsinteresse, § 256 ZPO

IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung

V. Begründetheit der Klage (Feststellungsklage)

1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage

2. Begründetheit der ursprünglichen Klage

3. Tatsächlich erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit

4. Unzulässigkeit oder/und Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses