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1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungsschema: Vollständige einseitige Erledigungserklärung
I. Auslegung der Erklärung als einseitige Erledigungserklärung
Vorliegen einer einseitigen Erledigungserklärung
Wirksamkeit der Erklärung: Vorliegen der Prozesshandlungsvoraussetzungen; beachte ggf. §§ 91a I, 78 III ZPO.
II. Zulässigkeit der Klageänderung
Einseitige Erledigungserklärung ist eine stets zulässige Klageänderung in eine Feststellungsklage nach § 264 Nr. 2 ZPO.
III. Zulässigkeit der Klage (Feststellungsklage)
Allgemeine Prozessvoraussetzungen
Besondere Prozessvoraussetzung: Feststellungsinteresse, § 256 ZPO
IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung
V. Begründetheit der Klage (Feststellungsklage)
1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
2. Begründetheit der ursprünglichen Klage
3. Tatsächlich erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
4. Unzulässigkeit oder/und Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.