Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB
1. Examen/ZR/BGB AT
Prüfungsschema: Verstoß gegen gesetzliches Verbot, § 134 BGB
I. Gesetzesverstoß
- Gesetzesverstoß prüfen.
- Beispiele: SchwArbG; Ladenschlussgesetz
II. Rechtsfolge: Im Zweifel Nichtigkeit
- Also nicht „automatisch“ Nichtigkeit.
- Ob ein Verstoß gegen das Gesetz zur Nichtigkeit führen soll, ist durch Auslegung des betreffenden Verbotsgesetzes zu ermitteln.
Beachte:
- Rückabwicklung gem. § 817 S. 1, 2 BGB