Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB

1. Examen/ZR/BGB AT

Prüfungsschema: Verstoß gegen gesetzliches Verbot, § 134 BGB

 

I. Gesetzesverstoß

  • Gesetzesverstoß prüfen.
  • Beispiele: SchwArbG; Ladenschlussgesetz

II. Rechtsfolge: Im Zweifel Nichtigkeit

  • Also nicht „automatisch“ Nichtigkeit.
  • Ob ein Verstoß gegen das Gesetz zur Nichtigkeit führen soll, ist durch Auslegung des betreffenden Verbotsgesetzes zu ermitteln.

 

Beachte:

  • Rückabwicklung gem. § 817 S. 1, 2 BGB