Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
1. Examen/SR/BT 3
Prüfungsschema: Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
I. Tatbestand
1. Versicherte Sache
2. Tathandlungen
a) Beschädigen
- Nicht unerhebliche Substanzverletzung, welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt
b) Zerstören
- Vernichtung oder Beeinträchtigung einer Sache, welche deren Brauchbarkeit völlig ausschließt
c) Brauchbarkeitsbeeinträchtigung
- Nicht unwesentliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit
d) Beiseiteschaffen
- Jedes körperliches Wegschaffen oder Verbergen
e) Überlassen an einen anderen
- Einverständliche Weitergabe an einen Dritten
3. Vorsatz
4. Leistungsverschaffungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld