Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB

1. Examen/SR/BT 3

Prüfungsschema: Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB

 

I. Tatbestand

1. Versicherte Sache

2. Tathandlungen

a) Beschädigen

  • Nicht unerhebliche Substanzverletzung, welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt

b) Zerstören

  • Vernichtung oder Beeinträchtigung einer Sache, welche deren Brauchbarkeit völlig ausschließt

c) Brauchbarkeitsbeeinträchtigung

  • Nicht unwesentliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit

d) Beiseiteschaffen

  • Jedes körperliches Wegschaffen oder Verbergen

e) Überlassen an einen anderen

  • Einverständliche Weitergabe an einen Dritten

3. Vorsatz

4. Leistungsverschaffungsabsicht

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

 

 

 

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