Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG
1. Examen/ÖR/Grundrechte
Prüfungsschema: Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG
I. Schutzbereich
1. Persönlicher Schutzbereich
- Deutschen-Grundrecht
2. Sachlicher Schutzbereich
a) Vereinigungen
- Vereine: Alle Zusammenschlüsse einer Mehrheit von Personen, die sich für eine längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammenfinden.
- Gesellschaften
b) Geschützte Verhaltensweisen
- Gründung, Beitritt, Betätigung, Verbleib
- Auch negative Vereinigungsfreiheit, also das Recht, keinen Verein gründen zu müssen etc.
- Problem: Zwangsmitgliedschaft in ÖR Vereinigungen
- aA: (+); Arg.: Abwehrfunktion; Schutzbedürftigkeit
- hM: (-), aber: Art. 2 I GG; Arg.: Spiegelbildargument
II. Eingriff
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Bestimmung der Schranke
- Qualifizierter Gesetzesvorbehalt, Art. 9 II GG
2. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage
a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
aa) Schrankenspezifische Anforderungen
- Strafgesetz
- Verfassungsmäßige Ordnung
- Völkerverständigung
bb) Verhältnismäßigkeit
cc) Ggf. sonstige Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit
3. Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes
- Anforderungen des Art. 9 II GG
- Verhältnismäßigkeit