Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB
1. Examen/SR/BT 3
Prüfungsschema: Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB
I. Tatbestand
1. Urkunde oder technische Aufzeichnungen
2. Echt
3. Nicht gehören
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Kein alleiniges Beweisführungsrecht des Täters.
4. Tathandlung
a) Vernichten
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Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit
b) Beschädigen
-
Veränderungen, die den Wert als Beweismittel beeinträchtigen
c) Unterdrücken
- Jede Handlung, durch die dem Beweisberechtigten die Urkunde und damit die Beweisführungsmöglichkeit entzogen oder vorenthalten wird.
5. Vorsatz
6. Nachteilszufügungsabsicht (dolus directus 2. Grades)
- Jede Beeinträchtigung fremder Rechte in der aktuellen Beweissituation.
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld