Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB

1. Examen/SR/BT 3

Prüfungsschema: Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB

 

I. Tatbestand

1. Urkunde oder technische Aufzeichnungen

2. Echt

3. Nicht gehören

  • Kein alleiniges Beweisführungsrecht des Täters.

4. Tathandlung

a) Vernichten

  • Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit

b) Beschädigen

  • Veränderungen, die den Wert als Beweismittel beeinträchtigen

c) Unterdrücken

  • Jede Handlung, durch die dem Beweisberechtigten die Urkunde und damit die Beweisführungsmöglichkeit entzogen oder vorenthalten wird.

5. Vorsatz

6. Nachteilszufügungsabsicht (dolus directus 2. Grades)

  • Jede  Beeinträchtigung fremder Rechte in der aktuellen Beweissituation.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld