Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB

1. Examen/ÖR/Baurecht

Prüfungsschema: Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB

 

I. § 34 II BauGB

  • Enthält eine Sonderregel bzgl. der zulässigen Art der Bebauung (nicht: Maß)
  • „Faktischer B-Plan“, d.h. die tatsächlich vorhandene Bebauung entspricht einem der Gebiete der BauNVO.
  • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wie bei Vorliegen eines entsprechenden B-Plans prüfen.
  • Drittschutz: Wie bei qualifiziertem B-Plan

II. § 34 I BauGB

  • Enthält eine allgemeine Regelung bzgl. Art und Maß der Bebauung.
  • Das neue Vorhaben muss sich „einfügen“.
  • Keine Identitätsgebot, sondern ein Harmoniegebot.
  • Drittschutz: Ergibt sich aus dem Merkmal „Einfügen“ in § 34 I BauGB.