Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB
1. Examen/ÖR/Baurecht
Prüfungsschema: Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB
I. § 34 II BauGB
- Enthält eine Sonderregel bzgl. der zulässigen Art der Bebauung (nicht: Maß)
- „Faktischer B-Plan“, d.h. die tatsächlich vorhandene Bebauung entspricht einem der Gebiete der BauNVO.
- Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wie bei Vorliegen eines entsprechenden B-Plans prüfen.
- Drittschutz: Wie bei qualifiziertem B-Plan
II. § 34 I BauGB
- Enthält eine allgemeine Regelung bzgl. Art und Maß der Bebauung.
- Das neue Vorhaben muss sich „einfügen“.
- Keine Identitätsgebot, sondern ein Harmoniegebot.
- Drittschutz: Ergibt sich aus dem Merkmal „Einfügen“ in § 34 I BauGB.