Subjektive Klageänderung (Parteiwechsel auf Bekite)
1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungsschema: Subjektive Klageänderung (Parteiwechsel auf Beklagtenseite)
I. Ggf. Auslegung des Klageantrags
II. Zulässigkeit der Klageänderung/des Parteiwechsels
1. Gegenüber dem alten Beklagten
- Zulässigkeit der Klagerücknahme gemäß § 269 I ZPO prüfen.
- Bei Zulässigkeit: Der alte Beklagte scheidet aus dem Rechtsstreit aus.
- Bei Unzulässigkeit: Der alte Beklagte bleibt Partei des Rechtsstreits.
2. Gegenüber dem neuen Beklagten
- Zulässigkeit der Klageänderung gemäß §§ 263, 267 ZPO analog prüfen (Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung oder Sachdienlichkeit).
- Bei Zulässigkeit: Der neue Beklagte wird Partei des Rechtsstreits.
- Bei Unzulässigkeit: Der neue Beklagte wird nicht Partei des Rechtsstreits.
III. Zulässigkeit der Klage
- Bei erfolgtem Parteiwechsel: Zulässigkeit der geänderten Klage gegenüber dem neuen Beklagten prüfen.
IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung
V. Begründetheit der Klage
- Bei erfolgtem Parteiwechsel: Begründetheit der geänderten Klage gegenüber dem neuen Beklagten prüfen.