Subjektive Klageänderung (Parteiwechsel auf Bekite)

1. Examen/ZR/ZPO I

Prüfungsschema: Subjektive Klageänderung (Parteiwechsel auf Beklagtenseite)

 

I. Ggf. Auslegung des Klageantrags

II. Zulässigkeit der Klageänderung/des Parteiwechsels

1. Gegenüber dem alten Beklagten

  • Zulässigkeit der Klagerücknahme gemäß § 269 I ZPO prüfen.
  • Bei Zulässigkeit: Der alte Beklagte scheidet aus dem Rechtsstreit aus.
  • Bei Unzulässigkeit: Der alte Beklagte bleibt Partei des Rechtsstreits.

2. Gegenüber dem neuen Beklagten

  • Zulässigkeit der Klageänderung gemäß §§ 263, 267 ZPO analog prüfen (Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung oder Sachdienlichkeit).
  • Bei Zulässigkeit: Der neue Beklagte wird Partei des Rechtsstreits.
  • Bei Unzulässigkeit: Der neue Beklagte wird nicht Partei des Rechtsstreits.

III. Zulässigkeit der Klage

  • Bei erfolgtem Parteiwechsel: Zulässigkeit der geänderten Klage gegenüber dem neuen Beklagten prüfen.

IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung

V. Begründetheit der Klage

  • Bei erfolgtem Parteiwechsel:  Begründetheit der geänderten Klage gegenüber dem neuen Beklagten prüfen.