Staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen

1. Examen/ÖR/Staatshaftungsrecht/Sachsen

Prüfungsschema: Staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen

 

I. Nicht auf Geld gerichtete Anspruchsgrundlagen

  • (Vollzugs-) Folgenbeseitigungsanspruch
  • ÖR Unterlassungsanspruch

II. Auf Geld gerichtete Anspruchsgrundlagen

1. Bei rechtswidrigen Eingriffen

  • Amtshaftung, § 839 BGB; Art. 34 GGG
  • Enteignungsgleicher Eingriff
  • Schadensersatz aus ÖR Schuldverhältnissen
  • Bei Nichtigkeit: ÖR Erstattungsanspruch

2. Bei rechtmäßigen Eingriffen

  • Enteignender Eingriff
  • Entschädigung nach Inanspruchnahme als Notstandspflichtiger, § 52 I 1 SächsPolG
  • § 52 I 1 SächsPolG analog bei Gefahrenverdacht bzw. Anscheinsgefahr, wenn sich der Verdacht bzw. der Anschein nicht bestätigen.

 

Beachte:

  • Zwischen den Anspruchsgrundlagen besteht Anspruchskonkurrenz, sie können also nebeneinander bestehen.