Staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen
1. Examen/ÖR/Staatshaftungsrecht/Bremen
Prüfungsschema: Staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen
I. Nicht auf Geld gerichtete Anspruchsgrundlagen
- (Vollzugs-) Folgenbeseitigungsanspruch
- ÖR Unterlassungsanspruch
II. Auf Geld gerichtete Anspruchsgrundlagen
1. Bei rechtswidrigen Eingriffen
- Amtshaftung, § 839 BGB; Art. 34 GGG
- Enteignungsgleicher Eingriff
- Schadensersatz aus ÖR Schuldverhältnissen
- Bei Nichtigkeit: ÖR Erstattungsanspruch
2. Bei rechtmäßigen Eingriffen
- Enteignender Eingriff
- Entschädigung nach Inanspruchnahme als Notstandspflichtiger, § 56 I 1 BremPolG
- § 56 I 1 BremPolG analog bei Gefahrenverdacht bzw. Anscheinsgefahr, wenn sich der Verdacht bzw. der Anschein nicht bestätigen.
Beachte:
- Zwischen den Anspruchsgrundlagen besteht Anspruchskonkurrenz, sie können also nebeneinander bestehen.