Staat

1. Examen/ÖR/Staatsorganisationsrecht

Prüfungsschema: Staat

I.  Staatsvolk

  • Alle Menschen, die auf dem Staatsgebiet leben und die untereinander eine echte Verbundenheit aufweisen („genuine link“).

II. Staatsgebiet

  • Begrenzter Teil der Erdoberfläche.
  • Erstreckt nach oben bis zur Stratosphäre.
  • Erstreckt sich nach unten bis zum Erdmittelpunkt.
  • Erstreckt sich im Falle einer Küste 12 Meilen in die See.

III. Staatsgewalt

  • Staatsgewalt ist die originäre, rechtlich gebundene Herrschaftsmacht über das Staatsgebiet (Gebietshoheit) und das Staatsvolk (Personalhoheit).