Staat
1. Examen/ÖR/Staatsorganisationsrecht
Prüfungsschema: Staat
I. Staatsvolk
- Alle Menschen, die auf dem Staatsgebiet leben und die untereinander eine echte Verbundenheit aufweisen („genuine link“).
II. Staatsgebiet
- Begrenzter Teil der Erdoberfläche.
- Erstreckt nach oben bis zur Stratosphäre.
- Erstreckt sich nach unten bis zum Erdmittelpunkt.
- Erstreckt sich im Falle einer Küste 12 Meilen in die See.
III. Staatsgewalt
- Staatsgewalt ist die originäre, rechtlich gebundene Herrschaftsmacht über das Staatsgebiet (Gebietshoheit) und das Staatsvolk (Personalhoheit).