Staat (3-Elemente-Lehre)

Überblick - Staat (3-Elemente-Lehre)

Der Staat wird begrifflich nach der 3-Elemente-Lehre bestimmt. Danach setzt ein Staat ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt voraus.

I. Staatsvolk

Zunächst verlangt der Staat ein Staatsvolk. Dies sind alle Menschen, die auf dem Staatsgebiet leben und die untereinander eine echte Verbundenheit aufweisen (genuine link). Beispiel: A erobert eine Ölplattform und ruft dort seinen Staat aus. Dies dient zur Schaffung eines Steuerparadieses. Folglich kann die Staatsbürgerschaft gegen ein Entgelt erworben werden. Wer dort Staatsangehöriger ist, zahlt keine Steuern. Hier fehlt es bereits an einem Staatsvolk, da eine echte Verbundenheit der „Staatsangehörigen“ nicht gegeben ist. Einziger Zweck, der mit diesem Gebilde verfolgt werden soll, ist das Sparen von Steuern. Der von A ausgerufene Staat ist somit mangels Staatsvolks kein Staat.

II. Staatsgebiet

Darüber hinaus fordert der Staat nach der 3-Elemente-Lehre auch ein Staatsgebiet. Dieses ist  ein begrenzter Teil der Erdoberfläche. Der Staat besteht also in territorialer Hinsicht aus der Fläche selbst, reicht allerdings auch nach oben bis zur Stratosphäre und nach unten bis zum Erdmittelpunkt. Letzteres ist relevant für den Abbau von Bodenschätzen. Ferner reicht der Staat im Falle einer Küste bis 12 Meilen in die See hinein. Ab dort beginnt die Hohe See.

III. Staatsgewalt

Zuletzt bedarf der Staat nach der 3-Elemente-Lehre auch der Staatsgewalt. Staatsgewalt ist die originäre, rechtliche gebundene Herrschaftsmacht über das Staatsgebiet (Gebietshoheit) und das Staatsvolk (Personalhoheit). Beispiel 1: Ein Deutscher, der im deutschen Staat lebt, unterliegt der Gebiets- und der Personalhoheit der BRD. Er muss sich somit an deutsche Gesetze halten und Pflichten erfüllen, die an seine Staatsangehörigkeit anknüpfen. Beispiel 2: Ein Franzose, der in Deutschland lebt, unterliegt nur der Gebietshoheit der Bundesrepublik Deutschland. Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, muss er im Zweifel in Frankreich erfüllen, wie etwa den Wehrdienst. Beispiel 3: Ein Deutscher, der im französischen Staat lebt, unterliegt der Personalhoheit der BRD, aber der Gebietshoheit Frankreichs, muss also die dortigen Gesetze einhalten.

 

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