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Relevante Fälle
Fall: Endlich Doktor
Fall: Die Kollision
1. Examen/ZR/BGB AT
Prüfungsschema: Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
A. Anwendbarkeit
Vorrangig gegenüber der Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB sind:
Gesetzesverstoß, § 134 BGB
AGB-Kontrolle, §§ 305 ff. BGB
Wucher, § 138 II BGB
B. Voraussetzungen
I. Objektiv: Verstoß gegen die guten Sitten
Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
Wichtigste Fallgruppen:
Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen
Übersicherung
Verleitung zum Vertragsbruch
Knebelung
Kollusion
Radarwarngeräte
II. Subjektiv
Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, erforderlich.
Kenntnis der Sittenwidrigkeit selbst ist nicht erforderlich.
C. Rechtsfolge: Nichtigkeit
Verpflichtungsgeschäft
Ggf. Verfügungsgeschäft, sofern ebenfalls sittenwidrig.
Beachte:
Rückabwicklung gem. § 817 S. 1 und S. 2 BGB.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.