Rechtsschutzverfahren der VwGO (Überblick)
Überblick - Rechtsschutzverfahren der VwGO
Bei den Rechtsschutzverfahren der VwGO geht es um die Frage, was der Bürger tun kann, wenn er Adressat einer staatlichen Maßnahme wird. Im Rahmen der Rechtsschutzverfahren kann zunächst die grundlegende Unterscheidung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten getroffen werden.
I. Außergerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten
Zu den außergerichtlichen Rechtsschutzverfahren der VwGO gehört das Widerspruchsverfahren, welches in den §§ 68 ff. VwGO geregelt ist.
II. Gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten
Gerichtliche Rechtsschutzverfahren können wiederum in Entscheidungsverfahren und Rechtsmittelverfahren unterteilt werden.
1. Entscheidungsverfahren
Bei den Entscheidungsverfahren trifft ein Gericht erstmalig eine Entscheidung. Im Rahmen der Rechtsmittelverfahren überprüft ein Gericht nochmals eine bereits getroffene gerichtliche Entscheidung. Innerhalb der Entscheidungsverfahren als Teil der Rechtsschutzverfahren kann zwischen dem einstweiligen und dem endgültigen Rechtsschutz differenziert werden.
a) Einstweiliger Rechtsschutz
Der einstweilige Rechtsschutz kennt drei Verfahrensarten: Den Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V VwGO, § 80a VwGO in Drittbeteiligungsfällen und die einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO.
b) Endgültiger Rechtsschutz
Der endgültige Rechtsschutz dient als Teil der Rechtsschutzverfahren zur verbindlichen und endgültigen gerichtlichen Hilfe. Hier sind die einzelnen Klagearten verortet.
2. Rechtsmittelverfahren
Wie bereits erwähnt gehören auch die Rechtsmittelverfahren zu den Rechtsschutzverfahren der VwGO. Diese sind die Berufung gemäß den §§ 124 ff. VwGO, die Revision nach den §§ 132 ff. VwGO und die Beschwerde nach den §§ 146 ff. VwGO. Letztere dient vor allen Dingen der Überprüfung einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz.