Rechtsquellen im Arbeitsrecht

1. Examen/ZR/Arbeitsrecht

Prüfungsschema: Rechtsquellen im Arbeitsrecht (Überblick)

I. Rangfolge

  • Europarecht
  • Grundgesetz
  • Nicht dispositives einfaches Recht
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Dispositives einfaches Recht

II. Konkurrenzen

1. Rangprinzip

  • Die höherrangige Norm geht der niedrigeren vor, wenn die höherrangige Norm nicht dispositiv ist.

2. Spezialitäts- und Ordnungsprinzip

  • Auf derselben Stufe geht das speziellere bzw. das neuere Recht vor.

3. Günstigkeitsprinzip

  • Wenn zwei Normen kollidieren, ist die Norm heranzuziehen, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.
  • Es gilt kein allgemeines, wohl aber ein besonderes Günstigkeitsprinzip, vgl. § 4 III TVG.