Rechtsquellen im Arbeitsrecht
1. Examen/ZR/Arbeitsrecht
Prüfungsschema: Rechtsquellen im Arbeitsrecht (Überblick)
I. Rangfolge
- Europarecht
- Grundgesetz
- Nicht dispositives einfaches Recht
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- Dispositives einfaches Recht
II. Konkurrenzen
1. Rangprinzip
- Die höherrangige Norm geht der niedrigeren vor, wenn die höherrangige Norm nicht dispositiv ist.
2. Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
- Auf derselben Stufe geht das speziellere bzw. das neuere Recht vor.
3. Günstigkeitsprinzip
- Wenn zwei Normen kollidieren, ist die Norm heranzuziehen, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.
- Es gilt kein allgemeines, wohl aber ein besonderes Günstigkeitsprinzip, vgl. § 4 III TVG.