Rechtsfolgen der Zahlung bei der Hypothek
1. Examen/ZR/Sachenrecht 2
Prüfungsschema: Rechtsfolge der Zahlung bei der Hypothek
I. Zahlung durch den Schuldner, der auch Eigentümer des Grundstücks ist
- Forderung erlischt, § 362 I BGB
- Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB
II. Zahlung durch den Eigentümer, der nicht auch Schuldner ist
1. Bei Bestehen eines Regressanspruchs des Eigentümers gegen den Schuldner
- Übergang der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner auf den Eigentümer, § 1143 BGB
- Hypothek wird zur Eigentümerhypothek, §§ 412, 401 BGB (bzw. § 1153 I BGB) i.Vm. § 1177 II BGB
2. Kein Regressanspruch des Eigentümers gegen den Schuldner
- Forderung erlischt, §§ 1143 I 2, 774 I 3 BGB
- Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB
III. Zahlung durch den Schuldner, der nicht auch Eigentümer des Grundstücks ist
- Forderung erlischt, § 362 I BGB
- Ohne Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 I BGB
- Mit Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek geht in Höhe des Regressanspruchs auf den Schuldner über, § 1164 I 1 BGB
IV. Zahlung durch einen Dritten
1. Dritter ist ablösungsberechtigter Dritter i.S.v. § 268 BGB
- Übergang der Forderung auf den Dritten, §§ 1150, 268 III 1 BGB
- Übergang der Hypothek auf den Dritten gem. §§ 412, 401 BGB
2. Dritter ist nicht ablösungsberechtigter Dritter i.S.v. § 268 BGB
- Forderung erlischt, §§ 362 I, 267 BGB
- Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB