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1. Examen/ZR/Sachenrecht 2
Prüfungsschema: Rechtsfolge der Zahlung bei der Hypothek
I. Zahlung durch den Schuldner, der auch Eigentümer des Grundstücks ist
Forderung erlischt, § 362 I BGB
Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB
II. Zahlung durch den Eigentümer, der nicht auch Schuldner ist
1. Bei Bestehen eines Regressanspruchs des Eigentümers gegen den Schuldner
Übergang der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner auf den Eigentümer, § 1143 BGB
Hypothek wird zur Eigentümerhypothek, §§ 412, 401 BGB (bzw. § 1153 I BGB) i.Vm. § 1177 II BGB
2.
Kein Regressanspruch des Eigentümers gegen den Schuldner
Forderung erlischt, §§ 1143 I 2, 774 I 3 BGB
Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB
III. Zahlung durch den Schuldner, der nicht auch Eigentümer des Grundstücks ist
Forderung erlischt, § 362 I BGB
Ohne Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 I BGB
Mit Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek geht in Höhe des Regressanspruchs auf den Schuldner über, § 1164 I 1 BGB
IV.
Zahlung durch einen Dritten
1. Dritter ist ablösungsberechtigter Dritter i.S.v. § 268 BGB
Übergang der Forderung auf den Dritten, §§ 1150, 268 III 1 BGB
Übergang der Hypothek auf den Dritten gem. §§ 412, 401 BGB
2. Dritter ist nicht ablösungsberechtigter Dritter i.S.v. § 268 BGB
Forderung erlischt, §§ 362 I, 267 BGB
Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 BGB
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.