Problem - Zusammengesetzte Urkunden

Problem – Zusammengesetzte Urkunden

Im Rahmen der Urkundenfälschung kann sich die Frage stellen, was sogenannte zusammengesetzte Urkunden sind. Dies ist kein Streitstand, es geht lediglich darum zu erkennen, dass zusammengesetzte Urkunden vorliegen. Zusammengesetzte Urkunden sind Gedankenerklärungen mit einem Bezugs- oder auch Augenscheinsobjekt. Zusammengesetzte Urkunden sind beispielsweise Preisschilder auf der Klarsichthülle eines Hemdes (Urkundenfälschung ist das Verbringen eines teuren Oberhemdes in die Klarsichthülle eines günstigeren Hemdes. Ebenso sind zusammengesetzte Urkunden die Kennzeichen zusammen mit dem PKW. Zuletzt sind auch Aufkleber auf einem Plastikbeutel einer Blutprobe zusammengesetzte Urkunden. Zu beachten ist, dass die Preisschilder, Kennzeichen oder Aufkleber für sich genommen nur eine Gedankenerklärung, jedoch keine Urkunde darstellen, da das Bezugsobjekt fehlt und die Beweisfunktion somit ohne dieses Objekt nicht gegeben ist. Weiterhin ist Voraussetzung für sogenannte zusammengesetzte Urkunden, dass eine hinreichend feste Verbindung zwischen Gedankenerklärung und Augenscheinsobjekt vorliegt. Klebt also das Preisschild nicht direkt auf der Ware, sondern auf einer Folie oder einem Karton, müssen die Behältnisse verschweißt, verklebt oder anderweitig verschlossen sein, damit zusammengesetzte Urkunden gegeben sind.

 

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