Problem - Versuch bei erfolgsqualifizierten Delikten
Problem – Versuch bei erfolgsqualifizierten Delikten
Im Versuch bei erfolgsqualifizierten Delikten sind zwei Arten zu unterscheiden: Der erfolgsqualifizierte Versuch und der Versuch der Erfolgsqualifikation.
A. Erfolgsqualifizierte Versuch
Der erfolgsqualifizierte Versuch bedeutet, dass das Grunddelikt im Versuch stecken bleibt, die schwere Folge allerdings eintritt. Dies ist außerhalb der Körperverletzungsdelikte unproblematisch möglich. Beispiel: Ein Jugendlicher versucht, einer alten Dame ihre Handtasche gewaltsam wegzunehmen. Diese hält die Tasche jedoch fest, sodass der Täter diese nicht entreißen kann. Dabei stürzt das Opfer jedoch so unglücklich, dass es aufgrund der erlittenen Verletzungen später verstirbt. Dies ist unproblematisch ein versuchter Raub mit Todesfolge. Der erfolgsqualifizierte Versuch wird wie folgt aufgebaut:
I. Vorprüfung
Zunächst erfolgt eine Vorprüfung.
II. Tatbestand (des Grunddelikts)
Sodann wird der Tatbestand des Grunddelikts, also der Tatentschluss und das unmittelbare Ansetzen geprüft.
1. Tatentschluss
2. Unmittelbares Ansetzen
III. Erfolgsqualifikation
Anschließend erfordert der erfolgsqualifizierte Versuch das Erörtern der Erfolgsqualifikation. Zu thematisieren sind hier der Eintritt der schweren Folge, die Kausalität, der gefahrspezifische Zusammenhang sowie die Fahrlässigkeit im Hinblick auf den Eintritt der schweren Folge.
1. Eintritt der schweren Folge
2. Kausalität
3. Gefahrspezifischer Zusammenhang
4. Fahrlässigkeit bezüglich dem Eintritt der schweren Folge
IV. Rechtswidrigkeit
Zuletzt verlangt der erfolgsqualifizierte Versuch ein Eingehen auf die Punkte Rechtswidrigkeit und Schuld.
V. Schuld
B. Versuch der Erfolgsqualifikation
Anders verhält es sich bei dem Versuch der Erfolgsqualifikation. Hier wird der Grundtatbestand vollendet oder versucht, jedoch bleibt die schwere Folge nur versucht. Beispiel: Der Jugendliche will der Dame die Tasche entwenden und nimmt dabei billigend in Kauf, dass sie die Handtasche festhält und aufgrund dessen stürzt und stirbt. Es kommt jedoch anders. Das Opfer verstirbt nicht und der Täter gelangt in den Besitz der Handtasche. Der Versuch der Erfolgsqualifikation wird wie folgt geprüft:
I. Tatbestand
1. Grundtatbestand
Zunächst erfolgt eine Erörterung des Grundtatbestands, entweder im Vollendungs- oder im Versuchsaufbau.
2. Versuch der Erfolgsqualifikation
Sodann schließt sich der Versuch der Erfolgsqualifikation an. Dort sind Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bezüglich der Erfolgsqualifikation zu prüfen.
a) Tatentschluss
b) Unmittelbares Ansetzen
II. Rechtswidrigkeit
Der Aufbau schließt mit den Punkten Rechtswidrigkeit und Schuld.
III. Schuld