Problem - Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat

Problem – Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat

Der Bundesrat gehört zu den obersten Bundesorganen. An dieser Stelle kann sich die uneinheitliche Stimmabgabe eines Bundeslandes im Bundesrat als Problem stellen.

I. Eine Ansicht

Nach einer Ansicht führt eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat dazu, dass die Abstimmung insgesamt ungültig sei. Dies wird mit dem Wortlaut des Art. 51 III 2 GG begründet. Danach könne eine Abstimmung nur einheitlich erfolgen. Eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat müsse somit die Ungültigkeit der gesamten Abstimmung zur Folge haben.

II. Andere Ansicht

Eine weitere Ansicht stellt, sofern eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat vorliegt, auf den Stimmführer ab. Dessen Stimme sei maßgeblich. Beispiel für eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat: Ein Gesetzgebungsvorhaben bekommt im Bundesrat 11 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen. Der Stimmführer eines Bundeslandes hat auf der Nein-Seite abgestimmt und die zwei anderen Vertreter auf der Ja-Seite. Das Ergebnis wäre demnach: 9 Ja-Stimmen zu 11-Nein-Stimmen. Als Argument werden die Landesverfassungen angeführt. Die Vertreter des Bundeslandes würden nach Landesrecht bestimmt. Grundsätzlich sei der Ministerpräsident der Stimmführer, die anderen Vertreter müssten sich diesem unterordnen. Hiernach würde eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat dazu führen, dass nur die Stimme des Stimmführers gewertet würde.

III. Andere Ansicht (h.M.)

Die herrschende Meinung geht hingegen von der Ungültigkeit der Landesstimmen aus, wenn eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat erfolge. Beispiel: Das Ergebnis ist 11 Ja-Stimmen zu 9 Nein-Stimmen. Nach Abzug der ungültigen Stimmen käme man zu einem Gesamtergebnis von 9:8. Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Landesverfassungen nicht maßgeblich für die Auslegung des Grundgesetzes seien. Im Grundgesetz selbst stehe nichts von Stimmführerschaft. Auslegungsmaßstab sei daher das Grundgesetz. Sinn und Zweck der Regelung einer Mehrzahl von Vertretern sei nicht, dass sich jeder Vertreter im Bundesrat verwirklichen könne, sondern dass eine interne Absprache ermöglicht werde. Es sei nicht angemessen, wenn ein Land die gesamte Abstimmung zu Fall bringen könne. Dies gäbe einem Land besonders viel Macht. Daher könne eine uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat nur zur Ungültigkeit der Landesstimmen führen.

 

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