Problem - Latenter Störer
Problem - Latenter Störer
Im Rahmen der Ordnungspflichtigkeit kann sich beim Zustandsstörer ein latenter Störer als Problem stellen. Latenter Störer bedeutet, dass sich eine Gefahr erst durch Änderung der Umweltbedingungen realisiert. Die Gefahr schlummert mithin in der Sache. Ein latenter Störer kann nur als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, wenn eine erhöhte Gefahrentendenz vorliegt. Beispiel: "Ahnenbrühe-Fall". A betreibt einen kleinen Stausee im Außenbereich der Stadt. Jetzt siedelt die Stadt in unmittelbarer Nähe einen Friedhof an. Es kommt zu einer Unterspülung der Gräber und die Gebeine werden in der Gegend verteilt. Die Behörde will nun gegen A vorgehen. A wendet ein, dass er doch mit seinem Stausee zuerst da gewesen sei und erst dann der Friedhof angelegt wurde. Vorliegend ist A dennoch ordnungspflichtiger, latenter Störer, denn es ist gerade die typische Gefahr eines Stausees, dass es zu Interferenzen mit dem Grundwasser kommt. Auch ist es nicht völlig untypisch oder unvorhersehbar, dass eine Stadt wächst und in der Umgebung etwas ansiedelt oder anlegt. Dies ist zuletzt auch nicht ungerecht. Tatsächlich hat der Friedhof in der Nähe des Stausees nichts zu suchen. Deshalb hätte A auch mit allen Erfolgschancen dagegen vorgehen können. Dies tat er jedoch nicht und ist daher latenter Störer geworden, den die Behörde aufgrund der erhöhten Gefahrentendenz in Anspruch nehmen kann.