Problem - Gemischt-genutztes Gebäude i.R.d. § 306a I Nr. 1 StGB

Problem - Gemischt-genutztes Gebäude i.R.d. § 306a I Nr. 1 StGB

Im Rahmen des § 306a I Nr. 1 StGB stellt sich das Problem des gemischt-genutzten Gebäudes. Ein gemischt-genutztes Gebäude ist ein solches, das sowohl der Wohnung von Menschen dient, als auch gewerblich genutzt wird. Beispiel: T legt einen Brand in einem Gewerberaum eines Wohngebäudes zu einer Zeit, in der sich darin keine Menschen aufzuhalten pflegen. Der Tatbestand des § 306a I Nr. 1 StGB wird in einem solchen Fall nach der ständigen Rechtsprechung bejaht, wenn wenn es sich um ein baulich einheitliches Gebäude handelt. Dies ist immer dann der Fall, wenn keine Brandschutzmauer zwischen den Gebäudeteilen existiert oder keine Trennung durch verschiedene Treppenhäuser besteht.

 

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