Problem - Bestimmtheit bei der Vorausabtretung

Problem - Bestimmtheit bei der Vorausabtretung

Im Rahmen der Abtretung kann das Problem der Bestimmtheit bei der Vorausabtretung auftauchen. Das Problem der Bestimmtheit bei der Vorausabtretung betrifft somit die Abtretung künftiger Forderungen. Beispiel: A nimmt bei B-Bank ein Darlehen auf. Die B will Sicherheit haben. A hat keine Sicherheiten zu bieten. Deshalb tritt er an die B alle künftigen Forderungen, die er aus seinem Geschäft erzielen wird, ab. C kommt in seinen Laden und es wird eine Forderung erzielt. Die Frage ist, ob für diese künftigen Forderungen die Bestimmtheit bei der Vorausabtretung vorliegt. 

I. Eine Ansicht

Eine Ansicht geht davon aus, dass eine solche Vorausabtretung unzulässig ist, da es an der im Sachenrecht notwendigen Bestimmtheit mangelt. Denn die Abtretung sei ein dingliches Rechtsgeschäft, hierfür reiche Bestimmbarkeit nicht aus. Es bedürfe insbesondere der Bestimmtheit, da das Sachenrecht für und gegen jedermann gelte. Vorliegend ist zum Zeitpunkt der Vorausabtretung durch den A an die B noch nicht klar, ob, gegen wen und in welcher Höhe Forderungen entstehen würden. Diese Ansicht verneint die Bestimmtheit bei der Vorausabtretung und lehnt daher das Konzept der Vorausabtretung ab. 

II. Andere Ansicht (h.M.)

Die herrschende Meinung geht hingegen davon aus, dass eine Bestimmbarkeit ausreiche und argumentiert mit einem praktischen Bedürfnis. Wenn alle künftigen Forderungen aus dem Erwerbsgeschäft abgetreten würden, dann sei klar, welche Forderungen erfasst seien. Bestimmbarkeit läge in obigem Fall somit vor. Würde man aufgrund der mangelnden Bestimmtheit dazu gelangen, dass eine Vorausabtretung unzulässig wäre, so könnte A, der kein Haus, keine Bürgen, kein Auto hat, keine Sicherheiten bieten und würde kein Darlehen erhalten. Dies würde jedoch auch zu einem volkswirtschaftlichen Problem werden und die Standortsicherung in Deutschland betreffen. Denn viele Unternehmer haben eine gute Idee, ohne die erforderlichen Sicherheiten aufbringen zu können. Diese  Unternehmer müssen die Möglichkeit haben, sich Geld zu beschaffen, zum Beispiel im Wege der Vorausabtretung.

 

Schlagwörter und verwandte Lerneinheiten

Relevante Fälle