Pflichten im Arbeitsverhältnis
1. Examen/ZR/Arbeitsrecht
Prüfungsschema: Pflichten im Arbeitsverhältnis
A. Pflichten des Arbeitnehmers
I. Arbeitspflicht
- Der Arbeitnehmer ist aus dem Arbeitsvertrag gem. § 611a I 1 BGB zur Leistung der Arbeit verpflichtet.
- Die Arbeitsleistung ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen, § 613 S. 1 BGB.
- Die Arbeitspflicht wird durch das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers konkretisiert, § 611a I 2 BGB/§ 106 GewO.
II. Treuepflichten
- Beispiele: Verschwiegenheit, § 17 UWG; Wettbewerbsverbot, §§ 60, 61 HGB.
B. Pflichten des Arbeitgebers
I. Vergütungspflicht, § 612 BGB
- Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsvertrag gem. § 611a II BGB zur Vergütung der Arbeitsleistung verpflichtet.
- Die Vergütung ist, soweit nichts anderes durch Individualabrede, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart ist, nach Leistung der Arbeit zu entrichten, § 614 S. 1 BGB.
II. Beschäftigungspflicht
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, sofern die Beschäftigung für den Arbeitgeber nicht ausnahmsweise unzumutbar ist; Arg: Art. 2 I, 1 I GG bzw. § 242 BGB
III. Fürsorge- und Schutzpflichten
- Beispiel: Schutzmaßnahmen gem. § 618 BGB und §§ 81-83 BetrVG
IV. Pflicht zur Gewährung von Erholungsurlaub, § 3 I BUrlG
V. Pflicht zur Gleichbehandlung
- Beispiele: Maßregelungsverbot, § 612a BGB; Benachteiligungsverbot, § 7 AGG
VI. Pflicht zur Zeugniserteilung, § 630 BGB