Pflichten im Arbeitsverhältnis

1. Examen/ZR/Arbeitsrecht

Prüfungsschema: Pflichten im Arbeitsverhältnis

 

A. Pflichten des Arbeitnehmers

I. Arbeitspflicht

  • Der Arbeitnehmer ist aus dem Arbeitsvertrag gem. § 611a I 1 BGB zur Leistung der Arbeit verpflichtet.
  • Die Arbeitsleistung ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen, § 613 S. 1 BGB.
  • Die Arbeitspflicht wird durch das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers konkretisiert, § 611a I 2 BGB/§ 106 GewO.

II. Treuepflichten

  • Beispiele: Verschwiegenheit, § 17 UWG; Wettbewerbsverbot, §§ 60, 61 HGB.

B. Pflichten des Arbeitgebers

I. Vergütungspflicht, § 612 BGB

  • Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsvertrag gem. § 611a II BGB zur Vergütung der Arbeitsleistung verpflichtet.
  • Die Vergütung ist, soweit nichts anderes durch Individualabrede, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart ist, nach Leistung der Arbeit zu entrichten, § 614 S. 1 BGB.

II. Beschäftigungspflicht

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, sofern die Beschäftigung für den Arbeitgeber nicht ausnahmsweise unzumutbar ist; Arg: Art. 2 I, 1 I GG bzw. § 242 BGB

III. Fürsorge- und Schutzpflichten

  • Beispiel: Schutzmaßnahmen gem. § 618 BGB und §§ 81-83 BetrVG

IV. Pflicht zur Gewährung von Erholungsurlaub, § 3 I BUrlG

V. Pflicht zur Gleichbehandlung

  • Beispiele: Maßregelungsverbot, § 612a BGB; Benachteiligungsverbot, § 7 AGG

VI. Pflicht zur Zeugniserteilung, § 630 BGB