Ohne Arbeit kein Lohn
1. Examen/ZR/Arbeitsrecht
Prüfungsschema: Ohne Arbeit kein Lohn
A. Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Lohnes aus dem Arbeitsvertrag, § 611a II BGB, erlischt gem. § 326 I 1 BGB; Arg.: Im Falle der Nichterbringung der Arbeit tritt regelmäßig Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ein.
B. Ausnahme: „Lohn ohne Arbeit“
- Vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit, § 326 II 1 1. Fall BGB
- Annahmeverzug des Arbeitgebers, § 615 S. 1 BGB
- Lehre vom Betriebsrisiko/Wirtschaftsrisiko, § 615 S. 3 BGB
- Vorübergehende Verhinderung des Arbeitnehmers, § 616 BGB. Beispiel: Eheschließung.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 3 ff. EntgeltfortzahlungsG
- Erholungsurlaub, BUrlG
- Mutterschaftsurlaub, § 11 MuSchG
- Betriebsratstätigkeit, § 37 II BetrVG