Ohne Arbeit kein Lohn

1. Examen/ZR/Arbeitsrecht

Prüfungsschema: Ohne Arbeit kein Lohn

 

A. Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“

  • Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Lohnes aus dem Arbeitsvertrag, § 611a II BGB, erlischt gem. § 326 I 1 BGB; Arg.: Im Falle der Nichterbringung der Arbeit tritt regelmäßig Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ein.

B. Ausnahme: „Lohn ohne Arbeit“

  • Vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit, § 326 II 1 1. Fall BGB
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers, § 615 S. 1 BGB
  • Lehre vom Betriebsrisiko/Wirtschaftsrisiko, § 615 S. 3 BGB
  • Vorübergehende Verhinderung des Arbeitnehmers, § 616 BGB. Beispiel: Eheschließung.
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 3 ff. EntgeltfortzahlungsG
  • Erholungsurlaub, BUrlG
  • Mutterschaftsurlaub, § 11 MuSchG
  • Betriebsratstätigkeit, § 37 II BetrVG