Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Lohnes aus dem Arbeitsvertrag, § 611a II BGB, erlischt gem. § 326 I 1 BGB; Arg.: Im Falle der Nichterbringung der Arbeit tritt regelmäßig Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ein.
B. Ausnahme: „Lohn ohne Arbeit“
Vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit, § 326 II 1 1. Fall BGB
Annahmeverzug des Arbeitgebers, § 615 S. 1 BGB
Lehre vom Betriebsrisiko/Wirtschaftsrisiko, § 615 S. 3 BGB
Vorübergehende Verhinderung des Arbeitnehmers, § 616 BGB. Beispiel: Eheschließung.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 3 ff. EntgeltfortzahlungsG
Erholungsurlaub, BUrlG
Mutterschaftsurlaub, § 11 MuSchG
Betriebsratstätigkeit, § 37 II BetrVG
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.