ÖR Unterlassungsanspruch

1. Examen/ÖR/Staatshaftungsrecht

Prüfungsschema: ÖR Unterlassungsanspruch

 

A. Herleitung

  • § 1004 BGB analog
  • Rechtsstaatsprinzip
  • Abwehrfunktion (Status negativus) der Grundrechte
  • Gewohnheitsrecht

B. Voraussetzungen

I. Hoheitlichen Handeln

II. Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht

III. Wiederholungsgefahr

  • Wird vermutet
  • Bei Erstbegehungsgefahr muss diese nachgewiesen werden.

IV. Rechtswidrigkeit des Eingriffs

  • Prüfen!

C. Rechtsfolge: Anspruch auf Unterlassen

D. Kein Ausschluss

I.  Unmöglichkeit

II. Unzumutbarkeit für die Behörde

  • Hohe Anforderungen; Arg.: Behörde hat Zustand selbst herbeigeführt
  • Bei Unzumutbarkeit: Umschlagen in einen Anspruch auf Entschädigung

III.  Mitverschulden, § 254 BGB analog

  • Allgemeiner Gerechtigkeitsgedanke auch bei verschuldensunabhängiger Haftung

 

Rechtsweg:

  • Verwaltungsgerichte, auch bei Umschlagen in Entschädigung