ÖR Unterlassungsanspruch
1. Examen/ÖR/Staatshaftungsrecht
Prüfungsschema: ÖR Unterlassungsanspruch
A. Herleitung
- § 1004 BGB analog
- Rechtsstaatsprinzip
- Abwehrfunktion (Status negativus) der Grundrechte
- Gewohnheitsrecht
B. Voraussetzungen
I. Hoheitlichen Handeln
II. Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht
III. Wiederholungsgefahr
- Wird vermutet
- Bei Erstbegehungsgefahr muss diese nachgewiesen werden.
IV. Rechtswidrigkeit des Eingriffs
- Prüfen!
C. Rechtsfolge: Anspruch auf Unterlassen
D. Kein Ausschluss
I. Unmöglichkeit
II. Unzumutbarkeit für die Behörde
- Hohe Anforderungen; Arg.: Behörde hat Zustand selbst herbeigeführt
- Bei Unzumutbarkeit: Umschlagen in einen Anspruch auf Entschädigung
III. Mitverschulden, § 254 BGB analog
- Allgemeiner Gerechtigkeitsgedanke auch bei verschuldensunabhängiger Haftung
Rechtsweg:
- Verwaltungsgerichte, auch bei Umschlagen in Entschädigung