Öffentliche Sicherheit

Überblick - Öffentliche Sicherheit

Die öffentliche Sicherheit ist das Schutzgut der polizeirechtlichen Generalklausel. Die öffentliche Sicherheit ist ein anerkannter Begriff des Polizeirecht und umfasst folgenden Fallgruppen: Das geschriebene Recht, Individualgüter, der Staat und seine Einrichtungen sowie die Kollektivgüter. Beispiel: A läuft mit verdrehten Augen und erhobener Waffe Richtung Sparkasse. Geschildert wird die Situation eines Banküberfalls. P ist Polizist und ruft: „Halt!“ Die Frage ist, warum P dies tut. Vorliegend steht aufgrund des Verhaltens des A ein Banküberfall kurz bevor. Es drohen daher Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (§§ 249, 250, 255, 239, 239a, 242 StGB). Mithin ist die öffentliche Sicherheit in Gestalt des geschriebenen Rechts betroffen. Darüber hinaus ist die öffentliche Sicherheit auch in Form von Individualgütern betroffen, da vorliegend Leib und Leben der Kunden bzw. Bankangestellten sowie um deren Eigentum tangiert sein können. Zuletzt ist die Sparkasse eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit ist die öffentliche Sicherheit auch in Gestalt des Staates und seiner Einrichtungen berührt. Die öffentliche Sicherheit schließt zudem Kollektivgüter mit ein, wie beispielsweise die Volksgesundheit. Fallbeispiel: Es droht eine Wasserverunreinigung. Streng genommen wird diese Fallgruppe jedoch nicht benötigt, da auf das geschriebene Recht (Umweltstraftaten oder Landeswassergesetz) zurückgegriffen werden kann, die öffentliche Sicherheit zumindest jedoch über die Summer der betroffenen Individualgüter (Leib und Leben) betroffen ist.
 

 

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