Objektive Klageänderung

1. Examen/ZR/ZPO I

Prüfungschema: Objektive Klageänderung

 

I. Ggf. Auslegung des Klageantrags

II. Zulässigkeit der Klageänderung

1. Stets zulässige Klageänderung, § 264 ZPO

  • Änderung schon ohne die Voraussetzungen des § 263 bzw. § 267 zulässig.
  • Beachte: Im Falle des § 264 Nr. 2 liegt bei einer Ermäßigung zugleich eine teilweise Klagerücknahme vor.  Daher sind in diesem Fall (nicht bei der Erweiterung) zusätzlich die Voraussetzungen des § 269 I ZPO zu prüfen.

2. Einwilligung, § 263, 1. Fall ZPO

3. Mutmaßliche Einwilligung,  § 267 ZPO

4. Sachdienlichkeit, § 263, 2. Fall ZPO

III. Zulässigkeit der Klage

  • Bei Zulässigkeit der Klageänderung: Zulässigkeit der geänderten Klage prüfen.
  • Bei Unzulässigkeit der Klageänderung: Zulässigkeit der „alten“ Klage prüfen; Ausnahme: Eine Auslegung ergibt, dass die alte Klage zurückgenommen sein soll.

IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung

V. Begründetheit der Klage