Objektive Klageänderung
1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungschema: Objektive Klageänderung
I. Ggf. Auslegung des Klageantrags
II. Zulässigkeit der Klageänderung
1. Stets zulässige Klageänderung, § 264 ZPO
- Änderung schon ohne die Voraussetzungen des § 263 bzw. § 267 zulässig.
- Beachte: Im Falle des § 264 Nr. 2 liegt bei einer Ermäßigung zugleich eine teilweise Klagerücknahme vor. Daher sind in diesem Fall (nicht bei der Erweiterung) zusätzlich die Voraussetzungen des § 269 I ZPO zu prüfen.
2. Einwilligung, § 263, 1. Fall ZPO
3. Mutmaßliche Einwilligung, § 267 ZPO
4. Sachdienlichkeit, § 263, 2. Fall ZPO
III. Zulässigkeit der Klage
- Bei Zulässigkeit der Klageänderung: Zulässigkeit der geänderten Klage prüfen.
- Bei Unzulässigkeit der Klageänderung: Zulässigkeit der „alten“ Klage prüfen; Ausnahme: Eine Auslegung ergibt, dass die alte Klage zurückgenommen sein soll.
IV. Ggf. Zulässigkeit der Klagehäufung
V. Begründetheit der Klage