Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB

1. Examen/SR/BT 2

Prüfungsschema: Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB

 

I. Tatbestand

1. Schutzbefohlene

  • Schutzbefohlener ist eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person.

2. Schutzverhältnis i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 - 4

3. Tathandlung

a) Quälen

  • Quälen liegt vor, wenn länger andauernde oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art verursacht werden.
  • Beispiel: Einsperren in eine dunkle Kammer.

b) Rohe Misshandlung

  • Ein rohe Misshandlung liegt vor, wenn die Misshandlung einer gefühllosen, fremde Leiden missachtenden Gesinnung entspringt.

c) Böswillige Vernachlässigung

  • Böswillig ist die Vernachlässigung, wenn sie aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen geschieht.
  • Beispiel: Hass, Geiz, Rache.

4. Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld