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Relevante Fälle
Fall: Schwarzer Schimmel
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: Minderung, § 536 BGB
I. Wirksamer Mietvertrag
II. Mangel
1. Sachmangel, § 536 BGB
a) Erheblicher Mangel, § 536 I BGB
Qualitätsmangel an der Mietsache. Beispiel: Schimmelbefall.
Gefahrenquelle außerhalb der Mietsache. Beispiel: Gefahr durch Steinschlag.
Umweltfehler. Beispiel: Luftverschmutzung.
Öffentlich-rechtliche Beschränkung. Beispiel: Abweichender Bebauungsplan.
b) Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, § 536 II BGB
2. Rechtsmangel, § 536 III BGB
Beispiel:
Doppelvermietung
Problem
: Unrechtmäßiger Besitz
aA
: (+);
Arg
.: Wirkung auf den Mieter
hM
: (-);
Arg
.: Wortlaut; nur der rechtmäßige Besitzer hat das Recht, den Besitz zu entziehen.
III. Maßgeblicher Zeitpunkt
Bei oder nach Gebrauchsüberlassung, § 536 I BGB
IV. Kein Ausschluss
1. Kenntnis des Mieters vom Mangel, § 536b BGB
2. Unterlassene Mängelanzeige, § 536c BGB
3. Vertraglicher Ausschluss
Beachte: §§ 536 IV, 536d BGB
V. Rechtsfolgen
Minderung des Anspruchs auf Mietzahlung. Bei „Anspruch nicht erloschen“ prüfen.
Bei Zahlung der ungeminderten Miete: § 812 BGB prüfen.
Sonstige Rechte (Erfüllung, Schadensersatz etc.) bleiben erhalten.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.